Wird ein Attest nicht anerkannt, drohen empfindliche Geldstrafen!
Gemäß § 3 GG und § 1 AGG müssen diese Menschen gleich behandelt werden. Alles andere ist gesetzeswidrig! Man kann gemäß § 21 AGG klagen. Wenn für die einen eine Pflicht gemäß den Verordnungen gilt, muss für die anderen die selbe Verordnung gelten, um gleich behandelt zu werden. In Folge dessen muss eine Befreiung von der Tragepflicht anerkannt werden. Ganzes Video Dr. Ronald Weikl - Mund-Nasen-Bedeckung und Möglichkeiten zur Befreiung hiervon