LEO XIV. ALLWISSEND UND „GUTEN WILLENS“ ?
Auch Lehräußerungen des Papstes, die nicht als unfehlbar gelten, verlangen einen grundsätzlichen Gehorsam der Gläubigen, welcher aber nicht unbedingt gilt. Wer eine päpstliche Enzyklika ablehnt, nachdem er die eingehend vor seinem Gewissen geprüft hat, darf das.
Da Politik und Staat in vielem mit moralischen Fragen zusammenhängen, muss ein verantwortungsvoller Hirte sich auch zu bestimmten politischen Fragen äußern.
So könnte er sagen, man dürfe nicht eine Partei wählen, deren Mitglieder Hass in die Gesellschaft bringen oder das Privateigentum abschaffen wollen oder Abtreibung befürworten.
Doch Leo XIV. tat etwas anderes: Am 28. September 2026 wurde er zu den kürzlichen Wahlerfolgen einer Partei in Deutschland gefragt.
Der Papst warf dieser Partei, ohne sie beim Namen zu nennen, doch klar die Frage aufgreifend, „Hass und Spaltung“ vor und bemühte die Urteile der „protestantischen und katholischen Bischöfe“ in Deutschland über die AfD.
Damit hat Leo XIV. eine moralische Abwertung einer bestimmten politischen Partei in Deutschland vorgenommen und sich dabei gründlich geirrt.
Er gibt zahllose Interviews zu vielen Themen und verwechselt die streng begrenzte päpstliche Unfehlbarkeit mit einer persönlichen Allwissendheit.
Er ist sich auch sicher, selber ein „Mensch guten Willens“ zu sein. Und lässt sich herab, solche auch unter AfD-Anhängern festzustellen:
"Ich hoffe zutiefst, dass es der Kirche gelingt, mit jener Mehrheit von Menschen guten Willens in Kontakt zu kommen, die verstehen, dass es wichtig ist, wenn sie sich mit ihren Entscheidungen für das Gemeinwohl und nicht für extremistische Ideen einsetzen, die Gefahren mit sich bringen, die wir noch gar nicht absehen können."
Bericht über die Aussagen Leo's XIV mit Zitat und Bild aus „Kirche+Leben“:
Leo XIV.: Deutsche Kirchen müssen sich …