Katja Metzger teilt das

„Eine valide Quantifizierung und Aufschlüsselung des Phänomens ist aufgrund der derzeit uneinheitlichen Rechtslage und Behandlung durch die Vollzugsbehörden und der entsprechenden fragmentarischen Datenlage nicht möglich.“ Das heißt: Das Bundesfamilienministerium hat keine ausreichend breite Datenbasis.

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